Seit dem 18.12.2023 ist auch für uns das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten, wodurch Missstände aufgedeckt und korrigiert werden.
Es sorgt dafür, dass interne und externe Hinweisgeber einen besonderen Schutz genießen dürfen und keine Benachteiligungen drohen.
Ein Schutz für Hinweisgeber besteht aber nicht, wenn es sich um eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Falschmeldung handelt.


Im Falle eines Hinweises wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse:

hinweisgeber@metalltechnik-ewald.de


Achten Sie darauf, Ihre persönlichen Daten anzugeben, damit eine Kontaktaufnahme erfolgen kann.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass anonyme Hinweise nicht bearbeitet werden können.

Innerhalb sieben Tage erhalten Sie eine Eingangsbestätigung zu Ihrer Meldung, worauf nach spätestens drei Monaten eine Rückmeldung zu diesem Fall erfolgt.

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